Gesundheits- & Pflegezentrum am Katharinenhof

Das Gesundheits- & Pflegezentrum am Katharinenhof in Flensburg bietet eine hohe Qualität in der häuslichen und vollstationären Pflege. Es werden Leistungen nach SGB V, SGB XI und SGB XII angeboten.

Paul-Ziegler-Straße 3a, 24939 Flensburg

Das Gesundheits- & Pflegezentrum am Katharinenhof in Flensburg heißt seine Gäste herzlich willkommen. Hier steht der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen im Vordergrund. Auch bei Pflegebedürftigkeit findet das Leben im Alter hier eine lebenswerte Fortsetzung. Egal, für welche Form der Pflege oder Unterbringung sich die Gäste entscheiden, das Team des Gesundheits- & Pflegezentrums berät gerne und bietet eine optimale Lösung für alle Anforderungen. Der ambulante Pflegedienst des Gesundheits- & Pflegezentrums pflegt und betreut Menschen verschiedener Altersstufen bei Krankheiten, Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung aller Pflegestufen. Häufig kann ein Heimaufenthalt verhindert werden und die selbständige Lebensführung im eigenen Haushalt ermöglicht werden. Wenn sich ein Heimaufenthalt nicht verhindern lässt, hat das Gesundheits- & Pflegezentrum die Besonderheit, den Heimplatz zu sichern, an dem das vertraute Pflegepersonal vorhanden ist. Durch fachliche Kompetenz und menschliche Qualitäten wird eine hohe Qualität in der häuslichen und vollstationären Pflege gewährleistet. Bei der Planung der Pflegebesuche wird sich nach den persönlichen Bedürfnissen gerichtet, ebenso wird in der vollstationären Pflege individuell auf den Bewohner eingegangen. Das Gesundheits- & Pflegezentrum bietet Leistungen nach SGB V, SGB XI und SGB XII. Die ambulante Krankenpflege des Gesundheits- & Pflegezentrums „Am Katharinenhof“ können folgende Menschen bei Bedarf in Anspruch nehmen: Die häusliche Krankenpflege erfolgt nach einem Therapieplan, der vom behandelnden Arzt vorgegeben wird. Die ambulante Krankenpflege wird als reine Sachleistung direkt von den Krankenkassen bezahlt. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung, die von den Krankenkassen genehmigt werden muss. Die Behandlungspflege wird von qualifiziertem Fachpersonal individuell, auf Anweisung des Arztes durchgeführt und umfasst Leistungen wie z. B. Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V, Haushaltshilfe nach § 38 oder §24h SGB V und § 10 KVLG 89 oder häusliche Pflege nach § 24g SGB V. Die Haushaltshilfe ist höchstens bis zu 8 Stunden täglich abrechenbar. Beratung und Kontrolle der Patienten, Angehöriger oder Anderer Personen in der Häuslichkeit bei Unfähigkeit zur Durchführung der Maßnahmen und vorhandenem Lernpotential sind bis zu 10 Mal verordnungsfähig. Die häusliche Pflege umfasst die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie erfolgt auf Grundlage einer mit dem Kunden abgestimmten Pflegeplanung durch qualifizierte Mitarbeiter/innen. Die Wünsche und Zufriedenheit der Kunden stehen für das Gesundheits- & Pflegezentrum immer an erster Stelle. Die Höhe der Sach- und Kombinationsleistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach der Pflegestufe des Betroffenen. Diese wird nach einem vom medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) erstellten Gutachten festgelegt. Die Abrechnung richtet sich nach einem landesweit mit den Pflegekassen vereinbarten Leistungskomplexsystem. In Verbindung mit der Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI für ambulante Leistungen nach §§ 36 und 38 SGB XI sind max. 2x tgl. abrechenbar. Die Einsatzpauschale in Servicehäusern, Einrichtungen des 'Betreutes Wohnen', Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen beträgt 1,79 € je Einsatz und ist 1 x täglich abrechenbar. Das gilt auch für Leistungsanbieter von außen, die Leistungen aufgrund der Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen in den Anlagen erbringen. Pflegedienste, die in Servicehäusern, Einrichtungen des 'Betreutes Wohnen', Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen nur einen einzigen Kunden pflegen, können die Einsatzpauschale in Höhe von 4,23 € von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abrechnen. Für Leistungen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr wird ein Zuschlag von 10% auf die Gesamtvergütung gezahlt.

Sind Sie der Besitzer? Eintrag bearbeiten